Tagungshaus
Der Wirtschaftsflügel der CDU fordert „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Künftig sollen nur noch ausgewählte Gründe für Teilzeit als legitim gelten. Für manche wäre dies eine willkommene Angriffsflanke, die CDU als neue Verbotspartei zu identifizieren. Schon mit einigem Recht, setzt sie doch auf Einschränkungen und Verbote statt auf souveräne Bürger:innen mit (einigermaßen) freier Entscheidung über ihren Arbeitsumfang. Der Verbots-Vorwurf ist dabei zweifellos ein populistischer Schachzug. Zugleich berührt die Forderung einen realen normativen Konflikt: Ist die Frage des individuellen Arbeitsumfangs eine rein private Entscheidung – oder eine gemeinschaftlich zu regelnde Angelegenheit? Letzteres lässt sich kaum bestreiten. Arbeits- und Fachkräftemangel betreffen die Gesellschaft als Ganzes und sind daher Gegenstand kollektiver Aushandlung. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Debatte strukturell kaum von jener um den Klimaschutz: Auch hier wägen politische Akteure zwischen Anreizen und Verboten ab, weil auch dem Klimawandel nur gesamtgesellschaftlich zu begegnen ist.
Hier also drei naheliegende Vorschläge, ohne sich in derart private Angelegenheiten wie die Aufteilung von Arbeits-, Familien- und Freizeit einzumischen:
Erstens: Zunächst wäre es sinnvoll, die Menschen zu verstehen, die mehr arbeiten wollen, aber daran gehindert werden. Dies sind u.a. Geringverdienende, die bei bestimmten Einkommen weniger im Geldbeutel haben, weil pauschal etwa das Wohngeld wegfällt. Ministerin Bas versucht sich derzeit an der Reform, den Effekt „Mehr Arbeit, weniger im Geldbeutel!“ für Geringverdienende abzustellen. Sehr begrüßenswert!
Zweitens wäre eine nächstliegende Maßnahme, gesetzliche Regelungen abzuschaffen, die Teilzeitbeschäftigung ohne gesellschaftlichen Mehrwert privilegieren, nämlich die Mini- und Midi-Jobs. Sie halten Menschen von sozialversicherungspflichtiger Arbeit fern. Oder Menschen erhalten zu ihrem normalen Beruf ein privilegiertes Zusatzeinkommen, das für andere mit allen Abgaben belegt ist. Mini- und Midi-Jobs privilegieren vor allem Hinzuverdienste für ansonsten über Ehepartner:innen oder Eltern gut versorgte Personenkreise. Besser wäre es, andere Familien könnten dort ihr Haupteinkommen erzielen.
Und drittens wäre das Ehegattensplitting abzuschaffen, so dass nur der Mindestbetrag von Zahlungen an unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt wird. Derzeit profitieren - gesellschaftlich jährlich mit mind. 20 Milliarden € gefördert! - vor allem westliche Ehepaare mit einem Sehr-gut-Verdiener, halten meist gut ausgebildete Frauen vom Arbeitsmarkt fern und riskieren eine spätere Altersarmut dieser Frauen.
Selbstverständlich gibt es auch noch die Arbeitskräfteanwerbung aus dem Ausland und einen späteren Eintritt in den Ruhestand. Neben diesen als bekannt vorausgesetzten Ansätzen wären die obigen drei Maßnahmen bedenkenswerte und konstruktive Reformelemente für die gesellschaftliche Debatte, darüber welche Anreize wir angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels durch unser Steuer- und Abgabensystem setzen wollen und welche Gesetze gemeinwohlförderlich wären.
Quellen zu allen drei Vorschlägen: Amosinternational. Gesellschaft gerecht gestalten 1/2023 (Themenheft: Stellschrauben gegen soziale Ungerechtigkeiten), darin die Beiträge:
- Gerhard Kruip/Georg Cremer, Arbeit muss sich für alle lohnen! Notwendige Reformen für Bezieher:innen von Bürgergeld und Geringverdiener:innen
- Christine Färber, Ulrike Spangenberg, Barbara Stiegler, Umsteuern! Gute Gründe für ein Ende des Ehegattensplittings
- Rudolf Mellinghoff/Rainer Schlegel, „Wir stehen vor gewaltigen demokratischen Herausforderungen – und blenden diese systematisch aus!“ (Interview)
Vgl. auch den Bericht zum Kommende-Forum „Arbeit muss sich mehr lohnen! Bürgergeld und Geringverdienende“: https://www.kommende-dortmund.de/aktuelles/arbeit-muss-sich-mehr-lohnen
Der Wirtschaftsflügel der CDU fordert „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Nur noch ausgewählte Gründe sollen für Teilzeit akzeptiert werden. Dr. Andreas Fisch antwortet mit drei anderen Vorschlägen im aktuellen Stand•PUNKT.
T: +49 231 20605-37
E-Mail schreiben