Tagungshaus
Es ist rechtliche Grundlage kirchlichen Arbeitsrechts, die MAVO in kirchlichen Einrichtungen anzuwenden und mit der Mitarbeitervertretung (MAV) zusammenzuarbeiten. Sie gilt für Dienststellen, Einrichtungen und sonstige selbständig geführten Stellen katholischer Dienstgeber:innen. Geregelt werden neben der Mitbestimmung auch die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretungen. Die Mitglieder der Mitarbeitervertretungen haben umfangreiche Fortbildungsansprüche. Um mit den Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen 'auf Augenhöhe' vertrauensvoll zusammenzuarbeiten ist auch für Geschäftsführungen, Vorstände, Leitungskräfte mit Personalverantwortung sowie Personaler:innen eine vertiefte Kenntnis der MAVO unentbehrlich. In dieser Fortbildung werden die Teilnehmenden über die unterschiedlichen Mitwirkungsmöglichkeiten als auch zu den Rechten und Pflichten von Mitarbeitervertretungen informiert. Ebenso werden die Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretungen dargestellt sowie die Reaktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen der Mitarbeitervertretungen erörtert.
Das Ziel des Studientags in Kürze
In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen für eine pragmatische und kosteneffiziente Zusammenarbeit von Dienstgeber:innen mit der Mitarbeitervertretung vermittelt. Hierbei werden auch rechtliche Hintergründe mit einbezogen.
16.05.2022 09:15 Uhr – 17:00 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
230,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
25
Dokumente:
Flyer zur Veranstaltung
(354.76 KB)
Kursnr.:
K04DOBD1G3
T: +49 172 2784911
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