16.10.2020

Outsourcing im Spannungsfeld zwischen christlicher Dienstgemeinschaft und wirtschaftlichen Zwängen

Outsourcen ist die neue Devise – wer sich dem entgegenstellt, wird oft als „Sozialromantiker“ diffamiert. Bezogen auf die Arbeitswelt wird so gemeinhin ein Mensch bezeichnet, der naiv eine idyllische Arbeitswelt entwerfen möchte und die harten Fakten, die „Sachzwänge“, verdrängt und daher mit seinen Ideen, so scheint es, nicht in diese Welt passt.

Es gehört aber zum Wesen des Christseins und damit auch des Wirtschaftens von Christen, Alternativen zu den Spielregeln der freien Wirtschaft zu entwickeln. Das kirchliche Arbeitsrecht formuliert als Ausgangs- und Zielpunkt der Beziehungen von Dienstgebern und Dienstnehmern den Begriff der „Dienstgemeinschaft“ als Leitvorstellung in kirchlichen Einrichtungen. Damit ist gemeint, dass jede Tätigkeit - egal welcher Art -, die mitwirkt, den Zweck der Einrichtung zu verwirklichen, teil hat am Sendungsauftrag der Kirche. Aus dieser Sendung lassen sich die Tätigkeiten z. B. der Reinigungskräfte, der Physiotherapeuten, der Küchen- oder Labormitarbeiter nicht einfach herausnehmen, nur um diese Mitarbeiter nach dem Outsourcing anders zu entlohnen und damit „wirtschaftlicher“ arbeiten zu können.

Die alles entscheidende Frage muss hier lauten: Wenn selbst nicht mehr die Kirche den bei ihr Tätigen Löhne zahlt, von denen sie leben können, wer soll es denn sonst in dieser Gesellschaft tun und beispielhaft vorangehen? Dies gebietet der vertrauens- und verantwortungsvolle Umgang in der Dienstgemeinschaft als Ausdruck christlicher Solidarität.

Burkhard Becker