23.12.2021

Herbergssuche unter 2G-Bedingungen

Als Maria und Josef in Bethlehem ankommen, sind sie auf der Suche nach einer Herberge. Maria ist hochschwanger und bekommt schon bald ihr Kind. Sie versuchen es an verschiedenen Stellen, doch immer heißt es „Sind sie geimpft?“ – „Nein.“ – „Genesen?“ – „Nein.“ – „Dann können wir Sie leider nicht aufnehmen. Hier gilt 2G.“ Schließlich finden sie jemanden, der sie in seinem Stall unterbringt – dort können sie auch ohne Geimpft- oder Genesenenstatus bleiben.

So oder so ähnlich könnte die Herbergssuche vor der Geburt Jesu in der heutigen Zeit verlaufen. Was für ein Schmunzeln sorgt, ist jedoch leider tägliche Realität: Obdachlose Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben Probleme eine Unterkunft zu finden. Gerade jetzt im Winter, wo es draußen eisig und nass ist, ist es für obdachlose Menschen besonders wichtig sich zwischendurch aufzuwärmen oder einen warmen Schlafplatz zu finden. Informelle Aufenthaltsorte wie z. B. Bibliotheken, Bahnsteige/-höfe oder Kaufhäuser sind kein Zufluchtsort mehr, weil ihnen durch die 2G- und 3G-Regelungen der Zugang verwehrt wird. Stattdessen suchen sie vermehrt Zuflucht in Hauseingängen, unter Brücken etc.

Auf diese Weise werden die obdachlosen Menschen in unserer Gesellschaft noch unsichtbarer als sie es vorher waren: wir sehen sie weniger an informellen Aufenthaltsorten und sie werden an vielen Stellen von der Politik offenbar vergessen.

Dass wir die Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie brauchen und somit auch die 2G- oder 3G-Regeln unausweichlich sind, ist nicht zu diskutieren. Doch wir dürfen – gerade in der Weihnachtszeit – aber auch bei der Gesetzgebung, die obdachlosen Menschen nicht aus dem Blick verlieren. Sie brauchen Zufluchtsorte und müssen – auf welche Weise auch immer – einen Zugang dazu bekommen. Dabei können Test- und Impfangebote für obdachlose Menschen und ein erhöhtes Angebot von Notunterkünften helfen.

 

Ein beispielhaftes Projekt ist das ökumenische „Gast-Haus Statt Bank (https://www.gast-haus.org/gast-haus), das diverse Angebote für obdachlose Menschen schafft und gerade während der Coronavirus-Pandemie neue Projekte gestartet hat. Spendenkonto:

Gast-Haus e. V.

IBAN: DE90440501990021029270

BIC: DORTDE33XXX