Kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber

Einführung in die MAVO für Dienstgeber:innen

Mitarbeitervertretungen (MAVen) existieren in den meisten kirchlichen oder caritativen Einrichtungen. Die konstruktive und gewinnbringende Zusammenarbeit von Dienstgeber:innen und MAVen sorgt für eine gesunde Weiterentwicklung der Einrichtungen und deren Dienste. Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines (Erz-)Bistums. Streitigkeiten über den Umfang der Rechte der MAV ziehen regelmäßig Rechtsstreitigkeiten vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle nach sich.
In diesem Seminar werden die Grundlagen der Zusammenarbeit mit einer MAV und deren Beteiligungsrechte dargestellt, die Folgen von Verstößen aufgezeigt und durch praktische Beispiele und Fälle aus der Rechtsprechung verdeutlicht.
Individuelle Fragestellungen werden in gemeinsamer Diskussion während der Veranstaltung praktikabel beantwortet.

Referent:
Marc Riede Florido Martins, Freiburg
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2000 selbständiger Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Riede Florido Martins in Freiburg und Rechtsberater der Dienstgeber:innen in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Marc Riede Florido Martins