Kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber

Neues vom Datenschutz

Zur Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO)

Am 19. November 2018 hat die Vollversamm-lung des Verbandes der Diözesen Deutschlands in ihrer Sitzung die neue Durchführungsverord-nung zum Gesetz über den Kirchlichen Daten-schutz (KDG-DVO) beschlossen. Die Inkraftset-zung ist zum 1. März 2019 beabsichtigt.
Hintergrund ist, dass die bisherige KDO-DVO gemäß § 57 Abs. 5 KDG längstens bis zum 30.06.2019 in Kraft bleibt, sodass eine Anpas-sung der bisherigen Durchführungsverordnung an das KDG erforderlich war.
Jede Einrichtung sollte bereits jetzt prüfen, wel-che Auswirkungen die Neuregelungen z.B. auf das bereits erstellte Datenschutzkonzept haben wird.
Der Referent führt in die neue Durchführungs-verordnung zum kirchlichen Datenschutz ein und gibt aus Sicht des Katholischen Datenschutz-zentrums weitere Hinweise zur Umsetzung des neuen Gesetzes.
Ziel des Studientags
Der Studientag gibt Ihnen eine Einführung in die neuen Grundlagen zur Durchführungsverord-nung des kirchlichen Datenschutzes und macht Sie mit den aktuellen Sichtweisen der Daten-schutzaufsicht aus rechtlicher und technischer Sicht vertraut.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Raimund J. Evers