Tagungshaus
Die Mitarbeiterversammlung, die mindestens einmal im Jahr nach MAVO stattfinden muss, wird von den MAVen oft als Last und von den Mitarbeiter:innen als unnötig zu besuchen angesehen. An diesem Tag werden gemeinsam Überlegungen angestellt, wie die Attraktivität dieser Versammlungen gesteigert werden kann, indem u. a. folgende Inhalte in den Blick…
soll MAVen bzw. deren Multiplikator:innen aus dem KAVO- Bereich auf dem Laufenden halten über Neuigkeiten aus der KODA (Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts) setzt inhaltlich einen Schwerpunkt, der im Printprogramm zeitnah veröffentlicht wird eröffnet die Möglichkeit zum Austausch wird von dem Sozialinstitut Kommende ausgerichtet…
Zum 1. Januar 2027 wird die neue AVR in Kraft treten. Einen entsprechenden Beschluss hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission im Oktober in Fulda gefasst. Die Anlage 2 wird dann nur noch für die Arbeitnehmer:innen fortgeführt, die keinen Antrag stellen, neu zugeordnet zu werden. Insgesamt sollen Doppelungen wie es sie zurzeit zu…