Tagungshaus
Die MAVO gibt die Mitwirkungsrechte und – pflichten der MAV verbindlich vor. Werden sich Dienstgeber:in und MAV nicht einig oder gibt es z. B. den Eindruck, dass die MAV- Arbeit behindert wird, eröffnet die MAVO zur Beilegung und Klärung der Streitigkeiten verschiedene Rechtswege. In § 45 MAVO ist festgelegt, in welchen Fällen der/ die Dienstgeber:in…
Die vorherige Teilnahme an der AVR I Schulung wird empfohlen. In Sachen Arbeitszeit geht in der Einrichtung nichts ohne die Mitarbeitervertretung. Die MAV bestimmt mit bei der täglichen Arbeitszeit, der Pause und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; damit bedarf der Dienstplan der Zustimmung der MAV. Um in dieser wichtigen Aufgabe…
Die Mitarbeiterversammlung, die mindestens einmal im Jahr nach MAVO stattfinden muss, wird von den MAVen oft als Last und von den Mitarbeiter:innen als unnötig zu besuchen angesehen. An diesem Tag werden gemeinsam Überlegungen angestellt, wie die Attraktivität dieser Versammlungen gesteigert werden kann, indem u. a. folgende Inhalte in den Blick…