Tagungshaus
§27a MAVO begründet eine Informationspflicht des Dienstgebers gegenüber den MAVen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie hat schriftlich zu erfolgen und zwar rechtzeitig vor wichtigen Entscheidungen, mindestens aber einmal im Jahr. Die dabei vorzulegenden Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresabschluss, Lagebericht) werden der…
Die vorherige Teilnahme an der AVR I Schulung wird empfohlen. In Sachen Arbeitszeit geht in der Einrichtung nichts ohne die Mitarbeitervertretung. Die MAV bestimmt mit bei der täglichen Arbeitszeit, der Pause und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; damit bedarf der Dienstplan der Zustimmung der MAV. Um in dieser wichtigen Aufgabe…
Angesichts des hohen Informationsbedarfs zum Versicherungs- und Leistungsrecht der kirchlichen Zusatzversorgung bieten wir auch im kommenden Jahr einen Tag für alle MAVen in der Kommende an, bei dem Herr Ralf Steiger über die wichtigsten Einzelheiten der betrieblichen Zusatzversorgung bei der KZVK Köln informiert. Auch die Möglichkeiten einer freiwilligen…