Tagungshaus
Grundkenntnisse der AVR und ein schnelles Zurechtfinden im „gelben Buch“ sind von jedem MAV-Mitglied gefordert, nicht nur vom jeweiligen „Spezialisten“ in Arbeitsrechtsfragen. Das Seminar bietet eine konzentrierte Einführung in die AVR für alle, die (noch) nicht auf das Arbeitsvertragsrecht spezialisiert sind. Der Aufbau der AVR mit ihren…
Die Mitarbeitervertretung hat die Möglichkeit bei Festlegung der Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber zu schließen (§ 38 Abs.1 Nr.3 MAVO). Der Sinn solcher Dienstvereinbarungen ist die geregelte Vermittlung zwischen betrieblichen Planungserfordernissen und den individuellen Urlaubswünschen. U.…
Mitarbeitervertretungen sind Unternehmen auf Zeit. Vorsitzende einer MAV haben keine besonderen Rechte aber besondere Pflichten, um die Arbeit der MAV laut MAVO zu gewährleisten. Vorsitzende:r einer MAV zu sein heißt nichts anderes, als MAV-Arbeit zu leiten und gut zu organisieren. Dabei sind die Tätigkeiten und Herausforderungen ähnlich denen eines…