Mitarbeiter­vertretungen

Wirtschaftliche Daten lesen und verstehen

Fachtagung für MAVen

§27a MAVO begründet eine Informationspflicht des Dienstgebers gegenüber den MAVen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie hat schriftlich zu erfolgen und zwar rechtzeitig vor wichtigen Entscheidungen, mindestens aber einmal im Jahr. Die dabei vorzulegenden Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresabschluss, Lagebericht) werden der MAV auf Wunsch durch sachkundige Mitarbeiter:innen erläutert. Die Vorschrift gilt für Einrichtungen, die mehr als 50 Beschäftigte haben, und die „überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungen- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nicht-kirchlicher Dritter finanziert“ werden.
Darüber hinaus gibt es auch Einrichtungen, in denen ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden kann, der diese Aufgabe übernimmt, § 27b MAVO.
Auf diesem Hintergrund vermittelt unser Kompaktseminar (u. a. anhand eines ausführlich dargestellten Fallbeispiels) ein erstes Verständnis der Grundbegriffe und der wichtigsten Elemente eines Jahresabschlusses und des betrieblichen Rechnungswesens:

Handels- und steuerrechtliche Grundlagen
Buchführung und Bilanz
Gewinn und Verlustrechnung
Grundregeln der Kostenrechnung
Bewertungsansätze und Beurteilung der Lage
Erläuterung der Arbeit des Wirtschaftsausschusses

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Ralph Welter