Tagungshaus
Zum Wohngeld gibt es zusätzliche SGBII/SGB XII Leistungen in besonderen Situationen, wenn es bei unvorhergesehenen Ausgaben trotz Wohngeld nicht reicht. Das Wohngeld wurde vielfach geändert, zum 01.01.2027 gekürzt, z.B. Einkommensgrenzen herabgesetzt und berücksichtigungsfähige Höchstmieten niedriger angesetzt. Heizkosten und Energieeffizienz werden nur noch zu geringeren Teilen berücksichtigt – Aber viel mehr Menschen als bisher würden es brauchen, um Miete, Heizkosten, Strom und alle anderen laufenden Ausgaben bestreiten zu können. Was bedeutet dies im laufenden Wohngeldbezug? Ab wann ist es sinnvoll, statt Wohngeld SGB II, bzw. SGB XII Leistungen zu beantragen? Was ist mit unvorhergesehenen Ausgaben während des Wohngeldbezuges? Wie z.B. Heizkostennachforderungen, Mietnebenkostenabrechnungen, Stromnachforderungen, defekter Kühlschrank oder Waschmaschine, Fahrtkosten zum inhaftierten Partner, usw.? Alles Gründe für zusätzliche Anträge.
Die Veranstaltung unterstützt Sie, angesichts der einschneidenden Kürzungen im Wohngeld kompetent beraten zu können. Sowohl beim Wohngeldantrag als auch bei zusätzlichen Anträgen (mit Berechnungsbeispielen und Musterschreiben ans Amt). Vorkenntnisse sind zur Teilnahme nicht erforderlich – Beispiele aus der eigenen Beratungsarbeit können gerne eingebracht werden.
Zielgruppe des Studientages: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung
26.01.2027 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
frei
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
70,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
30
Kursnr.:
U04DOPS2E4