Mitarbeiter­vertretungen

Besuch von Verhandlungen am Arbeitsgericht Dortmund

Informationstag für alle MAVen

Das Individualarbeitsrecht gehört nicht zum Aufgabenfeld einer Mitarbeitervertretung, Rechtsberatung darf die MAV nicht leisten. Aber es gibt Berührungspunkte, so in § 26 Abs. 1 Satz 2 MAVO und im Umfeld von Kündigungen, die der Dienstgeber ausspricht.
Da ist es hilfreich für die Mitarbeitervertreter und -vertreterinnen zu wissen, was den Kollegen/ die Kollegin erwartet, wenn es z. B. zu einer Kündigungsschutzklage kommt. Deshalb ist es wichtig, selbst solche Verhandlungen erlebt zu haben und einordnen zu können. Aber auch andere Klagen können verhandelt werden, so z. B. Klagen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin auf Zahlung von Arbeitslohn, Entfernung von Abmahnungen, Änderung von Arbeitszeugnissen oder auch Klagen des Arbeitgebers auf Schadenersatz, wenn z. B. der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin einen Dienstwagen oder sonstige Arbeitsmittel beschädigt hat.
Herr Thomas Wolkenhauer, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, wird uns in die Sachverhalte vor den einzelnen Verhandlungen einführen und sie erläutern. Anschließend findet eine zusammenhängende Besprechung und Einordnung der "Fälle" statt.
Wegen der eingeschränkten Raumkapazität des Verhandlungsraumes ist die Teilnehmendenzahl auf 20 Personen begrenzt.
Treffpunkt ist das Arbeitsgericht Dortmund, Ruhrallee 1- 3, 44139 Dortmund.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Thomas Wolkenhauer