Tagungshaus
§27a MAVO begründet eine Informationspflicht des Dienstgebers gegenüber den MAVen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Gibt es einen Wirtschaftsausschuss, hat dieser entsprechende Rechte (§ 27b Abs. 5 buchst. c) MAVO) Die Information hat schriftlich zu erfolgen und zwar rechtzeitig vor wichtigen Entscheidungen, mindestens aber einmal im Jahr. Die dabei vorzulegenden Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresabschluss, Lagebericht) werden der MAV auf Wunsch durch sachkundige Mitarbeitende erläutert. Die Vorschrift gilt für Einrichtungen, die mehr als 50 Beschäftigte haben, und die „überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungen- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nicht-kirchlicher Dritter finanziert“ werden.
Auf diesem Hintergrund vermittelt unser Kompaktseminar ein erstes Verständnis der Grundbegriffe und der wichtigsten Elemente eines Jahresabschlusses und des betrieblichen Rechnungswesens:
- Handels- und steuerrechtliche Grundlagen
- Buchführung und Bilanz
- Gewinn und Verlustrechnung
- Anhang und Lagebericht
- Grundregeln der Kostenrechnung
- Bewertungsansätze und Beurteilung der Lage
25.01.2027 09:30 Uhr –
27.01.2027 15:00 Uhr
frei
Ort:
Katholische Akademie Schwerte
Kosten:
600,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
24
Kursnr.:
U04DOBM3H1