Mitarbeiter­vertretungen

Einrichtungen mitgestalten durch die MAV

Informationstag für alle MAVen

Als „Königsdisziplin der MAV- Arbeit“ wird manchmal § 37 MAVO bezeichnet. Er ermöglicht der MAV Anträge an den Dienstgeber zu stellen und so aktiv zur Weiterentwicklung der Dienstgemeinschaft beizutragen. Im Alltagsgeschäft und unter Zeit- und Arbeitsdruck bleibt häufig nicht die Zeit, um sich intensiv mit den Möglichkeiten des § 37 MAVO für die eigene Einrichtung auseinanderzusetzen. An diesem Informationstag werden sich die Teilnehmenden mit der Vorschrift des § 37 MAVO beschäftigen und durch den Austausch untereinander und mit Experten aus verschiedenen Gebieten Zeit und Raum haben, Ideen für die eigene Einrichtung vor Ort zu entwickeln.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Manfred Jäger