Mitarbeiter­vertretungen

KAVO - Arbeitszeiten

KAVO für MAVen aus dem KAVO-Bereich

Dieser Informationstag richtet sich ausdrücklich an MAVen im KAVO- Bereich.
Arbeitszeitregelungen können in Einrichtungen nicht ohne Beteiligung der MAV getroffen werden. Die regelmäßige Arbeitszeit gem. § 14 Abs. 1 S. 1 KAVO ist mit 39 Stunden allen noch gegenwärtig. Wenn aber dann die Rede ist von Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit, Gleitzeitregelungen, Dienstvereinbarungen, der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Jahres, von Wechselschichten oder gar Arbeitszeiten bis zu 60 Stunden wöchentlich, von Mehrarbeit, Überstunden usw. verliert manch eine MAV den Überblick.
Dieser Informationstag dient dazu sich auszutauschen und das Wissen über die Arbeitszeitregelungen, das § 14 KAVO in 14 Absätzen festlegt, in Verbindung mit § 38 MAVO (Dienstvereinbarung) aufzufrischen. Fälle aus der Praxis können gerne vorher der Referentin bis zwei Wochen vor dem Termin zur Vorbereitung geschickt werden (Margret.Nowak@kab-muenster.de).