Tagungshaus
An Leistungsberechtigte werden auch im Bürgergeld vielfältige Anforderungen gestellt. Dokumente und Unterlagen müssen beigebracht, Anträge gestellt und Stellungnahmen in Anhörungsverfahren formuliert werden. Nachweise über die Bestreitung des Lebensunterhaltes der letzten Monate sollen aufgestellt werden.
Ratsuchende sind oft in einer Mehrfachproblematik, fühlen sich mit den Schreiben an das Amt schnell unsicher und sind vielfach mit den Anforderungen des Amtes überfordert. Was ist bei der Beratung, Begleitung und Vertretung der Ratsuchenden zu beachten? Wo liegen die Grenzen in der Mitwirkungspflicht? Was müssen die Klienten zulassen oder erfüllen? Welche formalen Voraussetzungen sind zu berücksichtigen, hinsichtlich Antrag, Bewilligung, Rechtsweg?
Die Veranstaltung bietet:
Infos zu aktuellen Urteilen im Verwaltungsverfahren
Hilfen zur Erarbeitung des hierzu erforderlichen Schriftverkehrs, z.B. für Anhörungen, Anträge und Widersprüche der Klienten.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Beispiele aus der eigenen Beratungsarbeit können gerne eingebracht werden (gerne vorher per mail zusenden oder auch zur Veranstaltung mitbringen).
Zielgruppe des Studientages: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung
Ihr Gesprächspartner: Helmut Szymanski
18.04.2024 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
Kurs abgeschlossen
Ort:
Kommende Dortmund
Kosten:
70,– EUR
Maximale Teilnehmerzahl:
40
Kursnr.:
O04DOPS2E2