Kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber

Aktuelle Themen des Kirchlichen Datenschutzes

Datenweitergabe in Drittstaaten, Auskunftsansprüche, Hinweisgeberschutz

In der alltäglichen Arbeit in den Einrichtungen fallen regelmäßig schützenswerte personenbezogene Daten an, bei deren Erhebung, Speicherung und Nutzung besondere Sorgfalt und Sensibilität geboten sind. Das kirchliche Datenschutzgesetz KDG gibt die Leitlinien vor, die dabei zu beachten sind. Die Leitungen in den Einrichtungen sind dafür verantwortlich, dass die legislativen Vorgaben und erforderlichen Änderungen und Maßnahmen zeitnah und datenschutzkonform umgesetzt werden. Sie können dazu Unterstützung durch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die hauseigene IT und externe Dienstleister erhalten.
In dieser Veranstaltung werden ausgewählte aktuelle Themen vorgestellt und erörtert. Dazu gehört der im Juli 2023 von der Europäischen Kommission angenommene Angemessenheitsbeschluss zu den USA und dessen Auswirkungen. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Auskunftsrechte nach dem KDG werden zunehmend wahrgenommen. Dies erfordert geeignete organisatorische Entscheidungen in den Einrichtungen, um sinnvolle unterstützende Vorgänge und Prozesse zu etablieren.
Neben der Diskussion um diese und weitere bis zum Studientag aufkommende Themen wird ebenso Raum für Fragen und Antworten gegeben sein.

Referent:
Raimund J. Evers, Essen
Jurist, ehemaliger Diözesandatenschutzbeauftragter des Bistums Essen, später tätig in der Aufsichtsbehörde, dem Katholischen Datenschutzzentrum für die (Erz-)Diözesen in NRW (KDSZ). Seit 2023 Juristischer Referent mit dem Schwerpunkt Datenschutz im Stabsbereich Recht des Bistums Essen.