Mitarbeiter­vertretungen

Informationstag neue Grundordnung

Informationstag für alle MAVen

Zum 01.01.2023 ist die Regelung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ im Erzbistum Paderborn vorläufig in Kraft gesetzt worden. Die deutschen Bischöfe hatten sie zuvor im November 2022 beschlossen. Sie löst damit die bisher geltende „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (Fassung vom 27.04.2015) ab.
Was unterscheidet die „Alte“ von der „Neuen“? Was bedeutet es für die Dienstnehmer und die MAV?
Im Rahmen des Tages werden zwei Referenten Impulse für den Austausch geben, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven dem Thema nähern:
Olaf Wittemann begleitete in einer Gruppe den Prozess der Bischöfe. Er ist u.a. Mitglied der mitarbeiterseitigen Sprechergruppe in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) und kann insbesondere die Genese der neuen Grundordnung vorstellen sowie den Unterschied zur bisherigen Fassung.
Iris Woerner, Rechtsanwältin und Fachanwältin, wird die arbeitsrechtlichen Konsequenzen beleuchten.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Olaf Wittemann
  • Iris Woerner