Leistungen für EU-MigrantInnen

Nicht nur Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sind für Migranten unter Schwierigkeiten zu erlangen – bei allen Sozialleistungen müssen Zugangsvoraussetzungen und besondere Probleme berücksichtigt werden. Je nach Grund und Dauer des Aufenthaltes, der Dauer der Arbeitssuche, der Anerkenntnis von Arbeitnehmereigenschaft oder Familienstatus können Leistungen bezogen werden oder diese werden verweigert, bzw. eingeschränkt. Einerseits ermöglicht das Freizügigkeitsgesetz/EU weitgehende Aufenthaltsmöglichkeiten, anderseits versuchen Sozialleistungsgesetze dies durch Ausgrenzung faktisch einzuschränken. Zahlreiche Gerichtsurteile schaffen zunehmend Klarheit, in welchem Umfang Sozialleistungen möglich sind. Neben den Gesetzesgrundlagen werden diese Urteile vorgestellt und mit Beispielen anschaulich.
Vorkenntnisse sind zur Teilnahme nicht erforderlich - Beispiele aus der eigenen Beratungsarbeit können gerne eingebracht werden.

Ihr Gesprächspartner: Helmut Szymanski