Mitarbeiter­vertretungen

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt in einigen Passagen immer wieder Anlass, über die richtige Lesart und Anwendung in der Praxis zu streiten. Davon zeugen nicht zuletzt zahlreiche Rechtstreitigkeiten und (zum Teil höchstrichterliche) Urteile. Insbesondere wird auf die neuen wegweisenden Urteile des BAG eingegangen zu Mehrarbeit und Überstunden bei Teilzeitkräften. Bei unserer Tagung werden die neuralgischen Punkte anhand der Rechtsprechung und mit Blick auf typische Praxisprobleme erläutert:
• Pflicht zur Förderung der Teilzeit und Benachteiligungsverbot
• Verfahren und Entscheidungsspielräume bei der Verringerung von Arbeitszeit
• Vorrang der Erhöhung einzelner Beschäftigungsumfänge vor Neueinstellungen
• Rahmenbedingungen für die Arbeit auf Abruf und Arbeitsverträge mit flexiblem Beschäftigungsumfang
• mögliche Gründe und Voraussetzungen für eine Befristung
• die von der Rechtsprechung entwickelte „Befristungsampel“
• Form- und Informationspflichten
Selbstverständlich werden auch die speziellen Regelungen in KAVO und AVR zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen und zur Befristung mit herangezogen. Neben Rechtsprechungsbeispielen und Konfliktfällen aus dem Bereich von Kirche und Caritas können auch die von den Teilnehmenden mitgebrachten Zweifelsfragen mit der Referentin diskutiert werden. Ziel der Tagung ist die Verbesserung der MAV-Kompetenz, darauf zu achten, dass alle in Teilzeit oder Befristung tätigen Mitarbeiter/-innen“nach Recht und Billigkeit“ (§ 26 MAVO) behandelt werden.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Iris Woerner