Mitarbeiter­vertretungen

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Seit 2004 sind die Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, den Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn sie in einem Jahr länger als 6 Wochen krank sind. Das bietet für die Betroffenen Chancen, aber auch einige Gefahren. Die MAVen sollten daher gut informiert sein und ihren Kolleginnen und Kollegen aktive Unterstützung beim Wiedereingliederungsprozess gewähren. Um die Prozessschritte für alle Beschäftigten, vor allem aber für die Dienstgeberseite und die MAV transparent, verbindlich und wirklich hilfreich zu gestalten, ist es sinnvoll, eine Dienstvereinbarung zum Thema abzuschließen. Die wichtigsten Inhalte unseres Seminars:
? Rechtliche Grundlagen des BEM
? Beteiligung von MAV und Schwerbehindertenvertretung
? Die Rolle von Betriebsarzt und Arbeitsagentur
? Eingliederungsgespräche führen
? Eine Dienstvereinbarung vereinbaren

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Markus Lingenauber