Tagungshaus
          
                                
                  Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Zulässigkeit von Sanktionen im SGB II hat bedeutende Änderungen gebracht - aber leider nicht die Abschaffung. 
 Nach wie vor müssen Arbeitslosengeld2- Bezieher vieles beachten - sonst werden Gelder gekürzt oder komplett gestrichen; meist mit gravierenden Folgen für die Betroffenen - und auch für ihre Angehörigen.
Information und Beratung ist wichtig, damit "Fehler" vermieden werden können. "Wichtige Gründe" müssen dem Amt genannt und berücksichtigt werden. 
"Sanktionierung" sind an Vorschriften gebunden. Überprüfung und Widerspruch sind wichtige Hilfen, damit Sanktionen zurückgenommen werden können. Genug Gründe, das eigene Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen. Vorkenntnisse sind zur Teilnahme nicht erforderlich - Beispiele aus der eigenen Beratungsarbeit können gerne eingebracht werden.
Zielgruppe des Studientages: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung
Referent:
Helmut Szymanski
                                      08.06.2021  09:15 Uhr – 16:00 Uhr
                                                        
                    
                                  
Kurs abgeschlossen
                                      Ort:
                                          Kommende Dortmund
                                        
                                                        Kosten:
  50,– EUR
                                                                            
                    Maximale Teilnehmerzahl: 
  20
                                                      
                  
Kursnr.:
    I04DOPS2E4