Mitarbeiter­vertretungen

Aufbaukurs "Wirtschaftliche Daten lesen und verstehen"

Fachtagung für alle MAVen, die mehr als 50 MA vertreten
§27a MAVO begründet eine Informationspflicht des Dienstgebers gegenüber den MAVen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie hat schriftlich zu erfolgen und zwar rechtzeitig vor wichtigen Entscheidungen, mindestens aber einmal im Jahr. Die dabei vorzulegenden Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresabschluss, Lagebericht) werden der MAV auf Wunsch durch sachkundige Mitarbeiter erläutert. Die Vorschrift gilt für Einrichtungen, die mehr als 50 Beschäftigte haben, und die „überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungen- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nicht-kirchlicher Dritter finanziert“ werden.
Auf diesem Hintergrund vermittelt unser Kompaktseminar (u. a. anhand eines ausführlich dargestellten Fallbeispiels) ein erstes Verständnis der Grundbegriffe und der wichtigsten Elemente eines Jahresabschlusses und des betrieblichen Rechnungswesens:
? Handels- und steuerrechtliche Grundlagen
? Buchführung und Bilanz
? Gewinn und Verlustrechnung
? Anhang und Lagebericht
? Grundregeln der Kostenrechnung
? Bewertungsansätze und Beurteilung der Lage

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Ralph Welter