Mitarbeiter­vertretungen

Die Änderung der Anlage 30 zu den AVR

Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern der Caritas

Die Mitarbeiterseite und die Dienstgeberseite haben sich in der Bundeskommission am 18. Juni 2020 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Regionalkommission NRW hat am 30. Juni 2020 den Beschluss übernommen. Die Gehälter der rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Einrichtungen steigen rückwirkend zum 1. Januar 2020 in einem Schritt um 6,6 Prozent. Ab dem 1. Januar 2021 treten weitere zahlreiche Änderungen zur Arbeitszeit und zur Begrenzung von Bereitschaftsdiensten in Kraft. Weitere Inhalte dieser Beschlüsse betreffen die Verbindlichkeit des Dienstplanes, eine Einmalzahlung und die Ausnahmeregelung für kleine Fachabteilungen. Die Voraussetzung für die Anwendung dieser Ausnahmeregelung für kleine Fachabteilungen ist jedoch der Abschluss einer Dienstvereinbarung mit der MAV. Welchen Inhalt muss eine solche Dienstvereinbarung haben?
Auf die Fragen der Kolleginnen und Kollegen aus den Mitarbeitervertretungen in den Krankenhäusern zu den Veränderungen der Anlage 30 zu den AVR soll dieser Infotag Antworten liefern.