Mitarbeiter­vertretungen

"Zwingende Regeln zum Schutz vor Überlastung durch Arbeitszeit - die AVR und die Aufsichtsbehörden"

Infotag für MAVen aus dem AVR-Bereich

Ohne Zustimmung der MAV bleibt die Anordnung der Schichtpläne rechtswidrig und nichtig. Doch vor der Zustimmung prüft die MAV: Liegen uns für die Einteilung zu einem sechsten Arbeitstag notwendige betriebliche Gründe vor? Darf in NRW zu mehr als sieben Schichten in Folge herangezogen werden? Ist diese Überplanung mit vergütungspflichtigen Überstunden durch begründete dienstliche Notwendigkeiten gerechtfertigt? Ist die Arbeit derartig belastungsfrei, so dass die MAV Zusatzschichten oder zusätzlichen Bereitschaftsdiensten überhaupt zustimmen kann?
Manchmal verliert der Dienstgeber die gesetzlichen Pausen aus den Augen. Manchmal fehlt bereits die organisierte Ablösung. Wer büßt eigentlich, wenn Ordnungsgelder fällig werden? Die Vorgesetzten?
Weiteres Thema ist:
Was sind notwendige betriebliche Gründe, welche Belastungen durch Arbeitszeit zulässig machen? Und was nur unternehmerische oder vertragliche Gründe, die keine (Über-) Belastung erlauben.
Diesen und weiteren Fragen soll während der Veranstaltung nachgegangen werden. Tobias Michel wird durch die Veranstaltung führen und wie immer überraschende Antworten bereithalte.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Tobias Michel