Sozialethische Bildung

SGB II - SGB XII "Einmalige Leistungen - abweichender Bedarf"

Es sind nur wenige Leistungen, die der Gesetzgeber im SGB II und SGB XII als zusätzlich vorgesehen hat. Die Rechtsprechung hat diese Leistungen erweitert, wie z.B. die Renovierungsbeihilfe, bei einzelnen Einrichtungsgegenständen oder der Ergänzungsbedarf nach Trennung. Allerdings werden vielfach Leistungen als Darlehn vergeben und mit Einbehaltungen vom Regelbedarf zurückgefordert.
Wenig Beachtung finden die Ansprüche derjenigen, deren Einkommen geringfügig über der Bedarfsgrenze liegt und die deshalb keine laufenden Leistungen erhalten - aber Anspruch auf "einmalige Leistungen" unter der Berücksichtigung von übersteigendem Einkommen haben. Nicht nur für Erwerbstätige ergeben sich hieraus mögliche Hilfen, die stärker bekannt und berücksichtigt werden sollten.

Vorkenntnisse zur Teilnahme am Studientag sind nicht erforderlich. Beispiele aus der eigenen Beratungspraxis können gerne eingebracht werden.

Zielgruppe des Studientages: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung

Referent:

Helmut Szymanski