Mitarbeiter­vertretungen

Dienstvereinbarung Sucht

Informationstag für alle MAVen

Die Mitarbeitervertretung hat umfassende Mitbestimmungsrechte zu Fragen der Gesundheitsprävention:
• Zustimmung bei Angelegenheiten der Dienststelle(§ 36 Abs. 1 Nr. 10 MAVO),
• Antragsrecht (§ 37 Abs. 1 Nr. 10 MAVO),
• Dienstvereinbarungen (§38 Abs. 1 Nr. 12 MAVO).
Die MAV kann also in vielfältiger Form in allen Gesundheitsbelangen mitgestalten: Prävention, sichere Arbeitsbedingungen und Gesundheitsförderung allgemein.
Dieser Infotag legt den Fokus auf den Umgang mit und die Hilfen im Umgang mit suchterkrankten Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen in der Einrichtung.
Der Infotag…
… beschäftigt sich vornehmlich mit folgenden Fragen:
Dienstvereinbarungen in der MAVO…
• Welche Grundlagen sind bei der Erstellung einer Dienstvereinbarung (z. B. zum Thema „Sucht“) zu beachten?
• Wie ist der Prozess der Erstellung einer Dienstvereinbarung nach MAVO?
• Was muss die MAV unbedingt in einer Dienstvereinbarung regeln, was möchte sie unbedingt verhindern?
Herausforderung SUCHT in der Einrichtung…
• Was ist bei von Sucht Betroffenen zu beachten? Welche besonderen Rücksichten gilt es bei diesem sensiblen Thema zu nehmen?
• Welche Interessen hat die MAV im Hinblick auf die Kollegen, welche im Blick auf die Betroffenen, welche im Hinblick auf den Dienstgeber?
• Was hat sie im Zusammenspiel mit anderen Beteiligten wie z. B. dem Betriebsarzt, Beauftragten des Dienstgebers, dem Dienstgeber nach MAVO zu beachten?
Wenn Sie schon so eine Dienstvereinbarung haben, oder im Prozess der Erstellung sind, dann bringen Sie diese doch bitte mit?

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Ludwig Weitz