Mitarbeiter­vertretungen

Das Personalgespräch - die MAV als "Beistand"

Informationstag für alle MAVen

Gem. § 26 Abs. 3a MAVO können die Mitarbeiter bei Personalgesprächen einen MAV-Vertreter hinzuziehen. Aber bei welcher Art von Gesprächen ist dies möglich? Ist den MAV-Mitgliedern klar, welche Rolle und Aufgabe Ihnen in diesen Gesprächen zukommt? Und schätzen die Mitarbeiter die Unterstützung, die die MAV-Mitglieder in diesen Gesprächen leisten können, realistisch ein? Wurden sie darüber informiert, was möglich und unmöglich ist?
Um diese Fragen u. a. soll es bei dieser Tagung gehen. Ein geregeltes Verfahren mit dem Dienstgeber im Rahmen des § 26 Abs. 3a MAVO wäre wünschenswert. Wie ein solches Verfahren aussehen könnte, soll auch während dieses Infotages exemplarisch erarbeitet werden.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Gabriele Backendorf