Mitarbeiter­vertretungen

Der Wirtschaftsausschuss nach MAVO

Fachtagung für MAVen

Dreitägiger Kurs zur Einführung in den Wirtschaftsausschuss gem. § 27b MAVO (n.F. Februar 2018) und die Möglichkeiten der Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten durch die §§ 27a und 27b MAVO
Die novellierte MAVO ermöglicht die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses, wenn eine Gesamtmitarbeitereinrichtung existiert oder die Einrichtung mehr als 200 Mitarbeiter hat. Der Wirtschaftsausschuss bietet die Möglichkeit, einen Teil der MAV und zusätzlichen Mitarbeitern/Personen zu betriebswirtschaftlichen Experten zu machen und neben dem Jahresabschluss, der nach § 27a MAVO der MAV zur Information gegeben werden muss, auch noch andere höchst relevante Informationsgrundlagen, insbesondere aus dem Controlling-Bereich, zu erhalten um ein gesamtes Abbild der ökonomischen Realität des Unternehmens für die speziellen Fragestellungen der MAV zu entwickeln.
Dieser Kurs zeigt an drei Tagen die Voraussetzungen zur Gründung eines Wirtschaftsausschusses und die Möglichkeiten seiner Besetzung. Es folgt eine Einführung in die grundlegenden Betriebswirtschaftlichen Analyse auf Grundlage des externen Rechnungswesens sowie durch die Erarbeitung von Kennziffern in die Früherkennungsmöglichkeiten von Krisenerscheinungen, damit die Einflussnahme in die Unternehmenspolitik möglich wird.
Für eine praxisnahe Erarbeitung der Inhalte ist es wünschenswert, wenn sie den eigenen Jahresabschluss bzw. Wirtschaftsprüfungsbericht mitbringen. Daneben sind das Vorhandensein eines Taschenrechners und Lineals bzw. das Mitbringen eines USB-Sticks für die zahlreichen digitalen Unterlagen vorteilhaft.
Gliederung:
Erster Tag: Die Gründung und die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses (WA)
1. Die Gründung eines Wirtschaftsausschusses durch den § 27b MAVO (Gesetzesanalyse und erste Kommentierungen)
2. Aufgaben eines Wirtschaftsausschusses in einer Dienstgemeinschaft: Wie sieht die Unterrichtung und Beratung mit dem Dienstgeber aus?
3. Kenntnis der wichtigsten Unternehmensbereiche für die Informationsbeschaffung des Wirtschaftsausschusses (Anfordern und Auswerten von Unterlagen)
4. Umfang und Grenzen der Unterrichtung für einen Wirtschaftsausschuss

Zweiter Tag: Analyse des externen Rechnungswesens (Jahresabschluss)
1. Besonderheiten von „Sozialunternehmen“ gegenüber gewinnorientierten Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen
2. Welche Bedeutung hat die Rechtsform des Unternehmens für die wirtschaftliche Informationsgewinnung? (GmbHs, E.V.s und Stiftungen als häufigste Rechtsformen für gemeinnützige Unternehmen)
3. Der Wirtschaftsprüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss als Grundlage der Interpretation der ökonomischen Basis des Unternehmens
Dritter Tag: Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch Kennziffern
1. Bilanzpolitik in Einzel- und Konzernjahresabschluss
2. Bilanzanalyse mit Hilfe von Kennziffern und Aufbau eines Kennziffern-Informationssystems
3. Möglichkeiten der Analyse von Unternehmenserweiterungen und -übernahmen und Umstrukturierungsmaßnahmen
4. Fusionen – Beurteilung einer geplanten Verschmelzung anhand ökonomischer Kriterien und Bedeutung der Passgenauigkeit von Unternehmenskulturen

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Ralph Welter