Sozialethische Bildung

Gemeinschaftsformen im SGB II und "U 25" -unter 25jährige im Haushalt und in eigener Wohnung

Gemeinschaftsformen im SGB II und U 25 -unter 25jährige im Haushalt und in eigener Wohnung
Eheähnliche Gemeinschaften und Stiefkinder im Haushalt sind in den Blickpunkt von Politik und Verwaltung gerückt. Bedeutet Zusammenleben auch füreinander aufkommen? Welche Folgen hat es, wenn erwachsene, aber unter 25jährige Kinder mit im Haushalt leben? - und wenn sie ausziehen ?

Verschiedene Lebensformen erfordern unterschiedliche Berechnungen des Arbeitslosengeldes 2 und der Sozialhilfe. Eineltern- und andere Familien, Kinder aus 1. Ehe, erwachsene Kinder im Haushalt, andere Verwandtschaftsverhältnisse, Wohngemeinschaften, eheähnliche Gemeinschaften mit und ohne Kinder sind Beispiele für Gemeinschaftsformen, bei denen Aspekte der Leistungsgewährung differenziert betrachtet werden müssen. Weitere Schwierigkeiten entstehen, wenn unterschiedliche Einkommensarten in einer Gemeinschaftsform zusammenkommen.
Anhand ausgewählter Beispiele aus der Beratungspraxis werden im Studientag die Schwierigkeiten verdeutlicht und Lösungswege erarbeitet.
Vorkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich, Beispiele aus eigener Beratung können gerne eingebracht werden.

Zielgruppe des Studientages: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Helmut Szymanski