Mitarbeiter­vertretungen

Stellenbeschreibung, Stellenplan

Informationstag für alle MAVen

Gemäß §§ 34 Abs.1, 35 Abs. Nr.1 MAVO ist bei der Einstellung und Eingruppierung von Mitarbeitern die Zustimmung der Mitarbeitervertretung erforderlich. Dies geht aber oftmals nicht ohne eine detaillierte Stellenbeschreibung. Nur dann lassen sich die Tätigkeitsmerkmale bei der Eingruppierung exakt bestimmen und zuordnen.

Der Infotag gibt einen Überblick über die Notwendigkeit von Stellenbeschreibungen und die Anforderungen, die an sie zu stellen sind, um den Mitarbeitervertretungen ihre Arbeit zu ermöglichen.

Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Dienstgeber und MAV hinsichtlich des Stellenplanes. Wann hat der DG Ihn herauszugeben, welche Informationen muss er enthalten?
Auch diese Fragen sollen während der Tagung geklärt werden.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Marvin Milleschewski