Mitarbeiter­vertretungen

Besuch von Güteverhandlungen beim Arbeitsgericht Dortmund

Informationstag für alle MAVen

Das Individualrecht gehört nicht zum Aufgabenfeld einer Mitarbeitervertretung, Rechtsberatung darf die MAV nicht leisten. Aber es gibt Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht, so in § 26 Abs. 1 Satz 2 MAVO und im Umfeld von Kündigungen, die der Dienstgeber ausspricht.
Da ist es hilfreich für die Mitarbeitervertreter zu wissen, was den Kollegen erwartet, wenn es z. B. zu einer Kündigungsschutzklage kommt. Jedem Kündigungsschutzprozess ist die Güteverhandlung beim Arbeitsgericht vorgeschaltet, die den ersten Kontakt der Prozessbeteiligten mit dem Gericht darstellt und während derer sich oftmals die Prozesse erledigen. Damit das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht abstrakt bleibt und die Mitarbeitervertreter wissen, welche Wirklichkeit auf ihre Kollegen zukommt, ist es gut, selbst solche Verhandlungen erlebt zu haben und einordnen zu können.
Aber auch andere Streitigkeiten werden im Rahmen eines Gütetermins verhandelt, so z. B. Klagen des Arbeitnehmers auf Zahlung von Arbeitslohn, Entfernung von Abmahnungen, Änderung von Arbeitszeugnissen, die vom Arbeitnehmer als "ungerecht" empfunden werden , oder auch Klagen des Arbeitgebers auf Zahlung von Schadensersatz, wenn z. B. der Arbeitnehmer einen Dienstwagen oder sonstige Arbeitsmittel beschädigt hat.
Dr. Mark Oelmüller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, wird uns in die Sachverhalte vor den einzelnen Verhandlungen, die auf den 13. März terminiert sind, einführen und sie erläutern.
Wegen der eingeschränkten Raumkapazität des Gerichts ist die Teilnehmerzahl auf 15 Teilnehmer begrenzt. Treffpunkt ist das Arbeitsgericht Dortmund, Ruhralle 3, 44139 Dortmund am 14. März 2019 um 9:15 Uhr. Der Teilnehmerbetrag für die Veranstaltung beträgt ausnahmsweise 42,-€, da eine Verpflegung dort nicht möglich ist und jeder Teilnehmer für diese selbst sorgen muss.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Thomas Wolkenhauer