Mitarbeiter­vertretungen

Einführungskurs in den Wirtschaftsausschuss gem. § 27b MAVO

Informationstag für alle MAVen

Die novellierte MAVO ermöglicht die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses, wenn eine Gesamtmitarbeitereinrichtung existiert oder die Einrichtung mehr als 200 Mitarbeiter hat. Der Wirtschaftsausschuss bietet die Möglichkeit, einen Teil der MAV und zusätzlichen Mitarbeitern/Personen zu betriebswirtschaftlichen Experten zu machen und neben dem Jahresabschluss, der nach § 27a MAVO der MAV zur Information gegeben werden muss, auch noch andere höchst relevante Informationsgrundlagen, insbesondere aus dem Controlling-Bereich, zu erhalten um ein gesamtes Abbild der ökonomischen Realität des Unternehmens für die speziellen Fragestellungen der MAV zu entwickeln. Wie wichtig diese Beratungsrechte für die betriebliche Interessenvertretung sein können, zeigt die Praxis zum Interessenausgleich bei geplanten betriebsändernden Maßnahmen.
Dieser Einführungskurs zeigt die Voraussetzungen der Gründung und die Möglichkeiten seiner Besetzung. Es folgt eine kurze Einführung in die grundlegenden betriebswirtschaftlichen Analyseinstrumente auf Grundlage des externen und internen Rechnungswesens sowie in die Früherkennungsmöglichkeiten von Krisenerscheinungen, damit der Umfang der Einflussnahme in die Unternehmenspolitik deutlich wird.
Die Veranstaltung gliedert sich in folgende drei Bereiche
I. Die Gründung und die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses (WA)
II. Analysemöglichkeiten mithilfe des externen Rechnungswesens
III. Inhalt und Bedeutung des internen Rechnungswesens (Controlling)

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Ralph Welter