Veränderungen im kirchlichen Arbeitsfeld sind gut und notwendig

Eindeutiges Votum am Dienstgemeinschaftstag zum Umgang mit der Revision der Grundordnung

Katholische Arbeitgeber (Dienstgeber) und Mitarbeitendenvertreter (MAV) diskutierten am vergangenen Donnerstag in der Katholischen Akademie Schwerte über die Weiterentwicklung der Dienstgemeinschaft. Zuletzt sorgte die neuste Gesetzesänderung an der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes, die allen Arbeitsverträgen als Basis dient, für neue Rahmenbedingungen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen. So steht in den vielfältigen Einrichtungen der katholischen Kirche und ihrer Caritas nun die Aufgabe an, diese Änderungen mit Leben zu füllen. Eine klare Richtung, in die es gehen muss, konnte durch die Zusammenkunft der beiden Statusgruppen aufgezeigt werden. Es bedarf Änderungen, die in den Einrichtungen, aber auch der Bistumsleitung implementiert werden müssen. Impulse hierzu durften die Teilnehmer:innen und Referent:innen, die sich in Kleingruppendiskussionen und Podien dem Thema widmeten, auch mit einem Vertreter von ver.di, einer Syndikusrechtsanwältin des Verbandes der Diözesen Deutschlands oder einem Grundsatzreferenten der Caritas kritisch diskutieren. Das Thema Diversität wurde u.a. durch die Mitwirkung einer der Initiatoren der Initiative #OutInChurch eingebracht. Die geänderten Möglichkeiten durch die Grundordnungsänderung sollen nicht nur in den Einrichtungen vor Ort ankommen. Die vielfältigen Ergebnisse der Tagung werden im Nachgang in schriftlicher Form festgehalten werden. Die Veranstalter beabsichtigen, die Ergebnisse der Tagung neben den Einrichtungen auch an die Bistumsleitung und den Vorstand des Diözesanen Caritasverbands als Spiegel der aktuellen Debatten zu übergeben. Die angenehme offene Atmosphäre durch das Zusammentreffen der Statusgruppen außerhalb des gewohnten Arbeitskontextes unter der Moderation von Frau Brigitte Büscher (u.a. WDR) erlaubte viele Perspektiven auf die aktuellen Anliegen.