Nachdenken über unsere Demokratie. Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht

Bundesverfassungsgericht21. Februar 2019. Psychisch kranke und behinderte Menschen dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Aktuell dürfen rund 80.000 Menschen nicht an Europa- oder Bundestagswahlen teilnehmen.

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Auf diesen Umstand haben zahlreiche Initiativen und Gruppen hingewiesen. So auch Kommende-Mitarbeiter Dr. Andreas Fisch in einem Vortrag für das Forum Sozialethik 2015, publiziert 2016:

Andreas Fisch, Ein Wahlrecht nur für viele? Argumente gegen den Ausschluss von Minderjährigen sowie von bestimmten Behinderten, Kranken und Strafgefangenen, in: Luisa Fischer/Christian Henkel/Stephanie A. Wahl/Sebastian Zink (Hg.): Demokratie und Partizipation im 21. Jahrhundert (Reihe: Forum Sozialethik 17), Münster, 2016, 101-123

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In diesem Beitrag weist Dr. Fisch zusätzlich daraufhin, dass es weitere Gruppen gibt, die pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und plädiert dafür weitere Gruppen, wie vor allem Minderjährige, bestimmte Strafgefangene usw. in diesem Bürgerrecht nicht zu vernachlässigen und demokartische Mitbestimmungsrechte ernst zu nehmen. Gerade Minderjährige sind am längsten von politischen Entscheidungen betroffen und durch eine Absenkung des Wahlrechts ließe sich eine angemessene Beteiligung verbessern. Mit den typischen Einwänden gegen diese Position setzt Fisch sich in diesem Beitrag sorgfältig auseinander. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht zu einer dieser ausgeschlossenen Gruppen ein wegweisendes Urteil gefällt.