Tagungshaus
Die Mitarbeitervertretung hat die Möglichkeit bei Festlegung der Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber zu schließen (§ 38 Abs.1 Nr.3 MAVO). Der Sinn solcher Dienstvereinbarungen ist die geregelte Vermittlung zwischen betrieblichen Planungserfordernissen und den individuellen Urlaubswünschen. U.…
Mitarbeitervertretungen sind Unternehmen auf Zeit. Vorsitzende einer MAV haben keine besonderen Rechte aber besondere Pflichten, um die Arbeit der MAV laut MAVO zu gewährleisten. Vorsitzende:r einer MAV zu sein heißt nichts anderes, als MAV-Arbeit zu leiten und gut zu organisieren. Dabei sind die Tätigkeiten und Herausforderungen ähnlich denen eines…
Modul 1: 21.-23.09.2026Modul 2: 16.-17.11.2026Das Grundlagenseminar zur Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) teilt sich auf zwei Module auf. Modul (3 Tage) Im Mittelpunkt unseres Grundseminars stehen die Ausgangsfragen jeder MAV-Tätigkeit: Umgang mit Gesetzestexten insbesondere der MAVO Erläuterung der wichtigsten MAVO-Inhalte Hinweise für die Organisation…