Kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Wirtschaftsethik

Einführung in die MAVO. Grundlagen und Rechtsprechung

Es ist rechtliche Grundlage kirchlichen Arbeitsrechts, die MAVO in kirchlichen Einrichtungen anzuwenden und mit der Mitarbeitervertretung (MAV) zusammenzuarbeiten. Sie gilt für Dienststellen, Einrichtungen und sonstige selbständig geführten Stellen katholischer Dienstgeber:innen. Geregelt werden neben der Mitbestimmung auch die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretungen. Die Mitglieder der Mitarbeitervertretungen haben umfangreiche Fortbildungsansprüche. Um mit den Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen - auf Augenhöhe - vertrauensvoll zusammenzuarbeiten ist auch für Geschäftsführungen, Vorstände, Leitungskräfte mit Personalverantwortung sowie Personaler:innen eine vertiefte Kenntnis der MAVO unentbehrlich. In dieser Fortbildung werden die Teilnehmenden über die unterschiedlichen Mitwirkungsmöglichkeiten als auch zu den Rechten und Pflichten von Mitarbeitervertretungen informiert. Ebenso werden die Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretungen dargestellt sowie die Reaktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen der Mitarbeitervertretungen erörtert.

Rechtsanwalt Golo Busch, Dortmund
Seit 1998 Rechtsanwalt, ab 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit Oktober 2022 Rechtsanwalt bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dortmund. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind u. a. das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere das kirchliche Arbeitsrecht.

Your conversation partners are: