Institute
The Conference House
Zum 1. Januar 2027 wird die neue AVR in Kraft treten. Einen entsprechenden Beschluss hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission im Oktober in Fulda gefasst.
Die Anlage 2 wird dann nur noch für die Arbeitnehmer:innen fortgeführt, die keinen Antrag stellen, neu zugeordnet zu werden. Insgesamt sollen Doppelungen wie es sie zurzeit zu Hauf z.B. in den Anlagen 31 und 32 sowie 33 gibt, wegfallen. Für einige Berufsgruppen bleiben jedoch gesonderte Regelungen in Anhängen bestehen (Lehrer:innen, Ärzt:innen und Auszubildende). Der ehemalige Allgemeine Teil wird künftig in Abschnitte unterteilt und in 59 Paragraphen u.a. Arbeitszeitregelungen (§§ 15 ff. AVR 2027), Grundlagen der Eingruppierung (§§ 24 ff. AVR 2027), Grundsätze zum Urlaub und zur Arbeitsbefreiung (§§ 44 ff. AVR 2027) sowie Regelungen zur Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (§§ 50 ff. AVR 2027) zusammenfassen. Der Inhalt an sich wird (sog. Anlage 2- Mitarbeitende ausgeschlossen) nicht eigentlich neu sein, aber der Aufbau der Richtlinien ändert sich grundlegend.
Die dreitägigen AVR- Schulungen berücksichtigen die Änderungen zunehmend.
Dieser Informationstag richtet sich insbesondere an MAV- Mitglieder, die die AVR- Schulungen bereits besucht haben und die sich jetzt über die neue Struktur unter Anleitung des Referenten Martin Schenk austauschen und ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen wollen.
29.05.2026 09:15 H – 16:00 H
Places available
Event location:
Kommende Dortmund
Costs:
130,– EUR
Maximum participants:
30
Course No.:
S04DOBM3D8