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The Conference House
Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ist in den (Erz-)Diözesen in Deutschland am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die Diözesanbischöfe als Gesetzgeber haben vorgesehen, dass dieses Gesetz innerhalb von drei Jahren nach seinem Inkrafttreten überprüft werden soll. Zur Realisierung dieser Vorgabe hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) innerhalb der Frist mit einer Überprüfung begonnen und zuletzt zu seiner Unterstützung und zur Vorbereitung einer Novellierung eine Intensiv-Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat das bestehende KDG analysiert und die Parallelen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bewertet. Darüber hinaus ist die zum Datenschutz ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der zuständigen bundesdeutschen Gerichte herangezogen worden. Im weiteren Verlauf des Novellierungsverfahrens hat der VDD ein Anhörungsverfahren durchgeführt, sodass die Diözesen und weitere kirchliche Stellen ihre Erfahrungen und Sichtweisen zum KDG in das Novellierungsverfahren einbringen konnten. Das Ergebnis der Beratungen soll zu einem aktualisierten und an die aktuellen Anforderungen des Datenschutzes angepassten Gesetz führen.
Sie erhalten einen Einblick in den Novellierungsprozess aus erster Hand. Neben der Thematisierung der Novellierung des KDG und möglichen Auswirkungen auf Ihren Arbeitsalltag und Ihre Einrichtung wird ebenso Raum für Fragen und Antworten gegeben sein.
Info Referent*in:
Herr Raimund J. Evers, Essen
Herr Raimund J. Evers ist Jurist des Bistums Essen mit dem Schwerpunkt Datenschutzrecht. Er gehört der Intensiv-Arbeitsgruppe des VDD für die Novellierung des KDG an und war u. a. als Diözesandatenschutzbeauftragter für das Bistum Essen sowie für das Katholische Datenschutzzentrum tätig.
13.11.2025 09:15 H – 17:00 H
Places available
Event location:
Kommende Dortmund
Costs:
180,– EUR
Maximum participants:
40
Course No.:
R04DOBD1G3