Mitarbeiter­vertretungen

Das Zustimmungsverfahren bei Dienstplänen

für MAVen aus dem AVR-Bereich

Gute Dienstpläne schreiben ist eine Kunst, schlechte Dienstpläne sind ein Fluch für die betroffenen Arbeitnehmer. Dienstpläne greifen weit in die Lebensgestaltung der Arbeitnehmer ein. Dienstpläne lesen, verstehen und prüfen sind zentrale Aufgaben von Arbeitnehmerinteressenvertretungen. Die Erstellung von Dienstplänen gehört zum Direktionsrecht des Dienstgebers. Gültig werden sie jedoch erst durch die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Diese Zustimmung erteilt die MAV erst dann, wenn sie festgestellt hat, dass die geltenden Gesetze, die kirchlichen Ordnungen und die Prinzipien der Gleichbehandlung und Recht und Billigkeit eingehalten und gewahrt sind. Gut, geschickt und mit Augenmaß angewendet ist die Dienstplankontrolle ein machtvolles Instrument in der MAV-Arbeit und versorgt darüber hinaus die Mitarbeitervertreter mit einer Fülle an Informationen über alle Teile der Einrichtung.
Dieser Kurs soll sie in die Lage versetzen, die Ihnen vom Dienstgeber vorgelegten Dienstpläne angemessen zu beurteilen, eine Übersicht über das erforderliche Wissen dafür liefern und Ihnen strategische wie taktische Hilfen für die Einführung einer Dienstplankontrolle anbieten.
Wenn Sie Dienstpläne anonymisiert mitbringen oder noch besser einige Wochen vorher an den Veranstalter schicken, können diese innerhalb der Veranstaltung gemeinsam als Anschauungsmaterial genutzt werden.
Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch der Seminare AVR I und AVR II.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Martin Leo