Kirchliche Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Wirtschaftsethik

Einführung in die MAVO

Beteiligungsrechte und spezielle Fragen zur MAVO für Träger von Schulen

Für Schulträger bestehen die gleichen Pflichten wie bei anderen kirchlichen Trägern, die MAVO in ihren Einrichtungen anzuwenden und mit einer Mitarbeitervertretung (MAV) zusammenzuarbeiten. Bei einer fehlerhaften Anhörung der MAV besteht bspw. die Gefahr, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam ist. Verletzungen der Rechte der MAV ziehen regelmäßig Rechtsstreitigkeiten vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle nach sich. Auf Dienstgeberseite bestehen insbesondere bei den Zustimmungstatbeständen regelmäßig Unsicherheiten, die leicht zur Ursache für vermeidbare Konflikte werden können. Dagegen kann der konstruktive Einbezug der MAV Arbeitsbedingungen positiv gestalten. Viele Besonderheiten des kirchlichen Dienstes an der Schule werfen in der Praxis immer wieder Fragen auf. Sie sollen rechtlich sauber und praxisnah geklärt werden.

Das Ziel des Studientags in Kürze
In diesem Seminar werden die Grundlagen der Zusammenarbeit mit einer MAV und deren Beteiligungsrechte dargestellt, die Folgen von Verstößen aufgezeigt und durch Fallbeispiele verdeutlicht. Insbesondere wird auf typische Fragen im Umgang mit der MAV an Schulen eingegangen.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Marc Riede Florido Martins