Mitarbeiter­vertretungen

Dienstvereinbarung zu Arbeitszeitkonten

Informationstag für alle MAVen

Die Mitarbeitervertretung hat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht in Arbeitszeitfragen. Darüber hinaus hat die MAV bei Maßnahmen zur Flexibilisierung der regelmäßigen Arbeitszeit und den näheren Inhalt eines Arbeitszeitkontos ein zusätzliches Mitgestaltungsrecht: durch Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden.
Der Arbeitszeitflexibilisierung steht die Einräumung einer höheren Zeitsouveränität und Schaffung von Verfügungsrechten des Mitarbeiters, die sich darauf beziehen, welche Zeiten dem Konto zugeführt werden und wann und in welchem Umfang der Mitarbeiter von dem Kontoguthaben Gebrauch macht, gegenüber.
Der Infotag beschäftigt sich vornehmlich mit folgenden Fragestellungen:
Wie kann eine MAV ihre Position dabei klar festlegen und bei der Erarbeitung systematisch vorgehen?
Welche gesetzliche und tarifliche Grundlage gibt es für eine Dienstvereinbarung?
Worauf ist zu achten, wo sind die Fallstricke?
Was möchte die MAV in einer Dienstvereinbarung unbedingt regeln, was möchte sie unbedingt verhindern?
Wie geht das eigentlich: verhandeln?
Wie lautet die Arbeitszeitregelung der AVR, an welcher Stelle kann, soll oder muss sie in einer Dienstvereinbarung in welcher Form verändert werden?

Ihre Gesprächspartner*innen sind:
  • Martin Schenk